Bequem Geld ins Ausland überweisen, das ist eine der großen Stärken von PayPal – aber nicht unbedingt ein einfaches Thema, denn Kontosperrungen wegen des Verdachts der Geldwäsche betreffen in einem großen Teil aller Fälle Transaktionen in andere Länder. Ganz besonders verdächtig macht sich, wer außerhalb der EU Geschäfte macht und mit nicht eindeutigen Zuordnungen arbeitet.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Es ist natürlich nicht verboten, PayPal für Auslandstransaktionen zu nutzen, aber bei Unstimmigkeiten kann es schnell zu Sperrungen durch PayPal kommen!“
Das soll nicht heißen, dass man auf Transaktionen mit Auslandsbezug grundsätzlich verzichten sollte. Ein aktuelles Beispiel zeigt aber, wie schnell die Falle zuschnappen kann, auch wenn es sich tatsächlich nicht um Geldwäsche handelt.
Bei Einkäufen in Argentinien gewährt das krisengeschüttelte Land seinen Gästen beim Wechsel zum Peso einen enormen Rabatt in Höhe von 40 % bei allen Transaktionen und regelt das über den Wechselkurs, wenn z.B. über Visa bezahlt wird. Das als „Touristen-Peso“ bekannt gewordene System macht aber aktuell fast allen Beteiligten große Sorgen, insbesondere VISA gerät in Argentinien aufgrund der unkalkulierbaren Wechselkurse extrem in Schwierigkeiten.
Das gilt auch für Einkäufe, die mit PayPal bezahlt werden, wenn Peso als Auszahlungswährung angegeben wird. So kann man aktuell in argentinischen Online-Shops extrem billig einkaufen, wenn man das Risiko einer möglicherweise unzuverlässigen Lieferung akzeptieren kann.
Fritsch: „Derartige Transaktionen sind gewöhnlich unproblematisch, aber die Befürchtung liegt nahe, dass PayPal derartige Geschäfte für unzulässig und missbräuchlich hält mit der Folge einer sofortigen Sperrung des Kontos und Einfrieren des Guthabens wie im Rahmen der AGB des Anbieters vorgesehen."
Der erfahrene Jurist empfiehlt, der Versuchung zu widerstehen und wichtige PayPal-Konten nicht für Einkäufe in Argentinien zu nutzen und vor allem, keine großen Investitionen zu tätigen.